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AG Norderstedt, 20.04.2022 - 42 C 121/21 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG
Auszug aus AG Norderstedt, 20.04.2022 - 42 C 121/21
Ausschlaggebend ist hierbei insbesondere, ob das Begehren in der Hauptsache ohne Eintritt des erledigenden Ereignisses Erfolg gehabt hätte (BGH, Beschluss vom 08. November 1976 - NotZ 1/76 -, Rn. 8, juris; Althammer in: Zöller, ebenda m. w. N.), wobei lediglich eine summarische Prüfung der jeweiligen Erfolgsaussichten erfolgen kann (…Althammer in: Zöller, a.a.O., § 91a ZPO, Rn. 27 m. w. N.). - OLG Frankfurt, 05.07.2019 - 17 W 20/19
Teilerleding der Hauptsache, Anerkenntnis
Auszug aus AG Norderstedt, 20.04.2022 - 42 C 121/21
Unterlässt es die Beklagte - wie hier -, die Klägerpartei vorgerichtlich auf eine kostengünstigere Reparatur zu verweisen, so gibt sie jedenfalls Veranlassung zur Klageerhebung, so dass sich der Einwand während des Rechtsstreits aus dem § 93 ZPO zu entnehmenden C 121/21 Seite 3 Rechtsgedanken der Prozessverursachung nicht zum Nachteil des Klägers auswirken kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 05. Juli 2019 - 17 W 20/19 -, Rn. 21, juris).